Kosten
Mein Honorar beträgt 86 Euro für eine Sitzung von 60 Minuten
Das Honorar für das Erstgespräch von ca. 30 Minuten beträgt 38 Euro
Gemäß §19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.
Für die Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz gilt weiterhin, dass es keine sogenannte Kassenzulassung gibt, so dass Sie in der Regel Selbstzahler sind.
Jedoch kann es sinnvoll sein, dies mit der Krankenkasse vorab nochmals abzuklären, um in Ausnahmefällen einen Antrag auf Kostenübernahme stellen zu können. Da ich eine Ausbildung im Bereich der humanistischen Psychotherapieverfahren nachweisen kann, ist eine Kostenübernahme eher möglich, weil die Krankenkassen manchmal im Einzelfall die angewandte Methode benannt, sowie die praktischen therapeutischen Kompetenzen des Behandlers mit Ausbildungsnachweis dargelegt haben möchte.
Private Krankenkassen und Zusatzversicherungen übernehmen ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen die Therapiekosten anteilig oder vollständig.
Das Abklären der Kassenfinanzierung bitte ich Sie, selbst zu tätigen.
In jedem Fall können Sie die Kosten für eine Psychotherapie steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen (13 II SGB V).
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Ihre Vorteile als Selbstzahler:
Sie können nicht nur Ihren Therapeuten frei wählen, sondern in Absprache mit dem Therapeuten frei über die Therapieform, die Länge und Dauer der Therapiesitzungen entscheiden.
Als Selbstzahler ersparen Sie sich die aufwendigen Antragsverfahren und lange Wartezeiten für Gespräche oder einen Therapieplatz.
Als Selbstzahler bleiben Sie vom Leistungskatalog der gesetzlichen und
privaten Krankenversicherung unabhängig.